Die Leistungsprüfung bei Fleischrindern setzt sich aus Wiegungen, der Erfassung von Kalbeverlauf und Fruchtbarkeitskennzahlen und Bewertungen zusammen.

Die Daten werden jährlich ausgewertet. Jeder Betrieb erhält das Betriebsergebnis als Jahresbericht. Außerdem werden die Ergebnisse auf Basis der einzelnen Rassen veröffentlicht. Diese können Sie im Zuchtbericht nachlesen.

Für die Fleischleistungsprüfung werden das Geburtsgewicht, das 200-Tage Gewicht sowie das 365- Tage Gewicht erhoben. Das Geburtsgewicht wird innerhalb der ersten 48 Lebensstunden vom Züchter mittels Wiegung erfasst.

Das 200-Tage Gewicht wird vom 90. bis 280. Lebenstag mittels Wiegung vom Landeskontrollverband erhoben.  Anhand einer, für die jeweilige Rassegruppe spezifischen, Wachstumskurve wird dieses Gewicht auf den 200. Lebenstag standardisiert.

Das 365-Tage Gewicht wird vom 281. bis 500. Lebenstag ebenfalls vom Landeskontrollverband erhoben und anhand einer Wachstumskurve standardisiert.

Der Kalbeverlauf wird durch Noten von 1 (keine Zughilfe) bis 5 (Fetotomie) erfasst.

Als Fruchtbarkeitskennzahlen werden die Zwischenkalbezeit, die Abkalbequote und das Erstkalbealter ausgewertet.

Die Bewertung ist ein weitere, freiwillige Leistungsprüfung. Bei den Stieren ist sie Voraussetzung für die Einstufung in die Herdebuchstufe A.

Stierbewertung

Grundsätzlich dürfen nur Stiere, deren Eltern und Großeltern im Hauptbuch derselben Rasse eingetragen sind, ins Hauptbuch eingetragen (und somit bewertet) werden. Das heißt sowohl Mutter als auch Großmutter müssen im HB A eingetragen sein, Vater und Großvater entweder im HB A oder B.

Diese Bewertung wird von einem Mitarbeiter des Zuchtverbandes durchgeführt. Es wird die Kreuzbeinhöhe gemessen, sowie Noten für „Äußere Erscheinung“ (beinhaltet auch die Bewertung des Fundaments), „Rahmen“ und „Bemuskelung“ gegeben. Anhand dieser Noten wird der Stier in die Bewertungsklassen 3a, 2b und 2a eingestuft.

Bei einigen Rassen ist im Zuchtprogramm auch eine Kuhbewertung vorgesehen. Wie die Stierbewertung erfolgt diese auf Wunsch des Zuchtbetriebes freiwillig. Bei den speziellen Fleischrinderrassen ist sie ab der 2. Laktation möglich.